Reisebestimmungen
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Reise mit Havila Voyages erfüllen müssen. Informationen zu Versicherung, Dokumenten, Passrichtlinien, was Sie mitbringen dürfen und mehr.
Reisebestimmungen
Welche anderen Unterlagen muss ich mitbringen?
Jeder Passagier muss einen gültigen Ausweis oder Reisepass zu Identifikationszwecken auf unsere längeren Reisen mitbringen. Reisepässe werden nicht für die Hafen-zu-Hafen-Reisen benötigt.
Welche Versicherung benötige ich?
Wir weisen darauf hin, dass alle Passagiere verpflichtet sind, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen, die sowohl eine Reisekrankenversicherung als auch eine Versicherung gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch beinhaltet. Die Richtlinien und besonderen Bedingungen von Havila Voyages für Passagiere sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Detaillierte Informationen zu Buchungs-, Zahlungs- und Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Brauchen Reisende aus dem Schengenraum einen Reisepass?
Nein, für Personen mit Wohnsitz im Schengen-Raum ist ein im Heimatland anerkannter Personalausweis ausreichend. Reisepässe sind jedoch ein sicheres und bekanntes Identifikationssystem, mit weltweiter Gültigkeit.
Brauche ich spezielle Impfungen vor der Reise?
Nein.
Regeln an Bord
Kann ich ein Fahrrad oder Elektrofahrrad mit auf die Reise nehmen?
Fahrräder können bei der Buchung gegen eine Gebühr zur Reise hinzugefügt werden. Wenden Sie sich an das Kundencenter unter (gebührenfrei): 0800-72 43 122 oder +47 7000 70 71, wenn Sie Hilfe bei der Bestellung benötigen. Bitte beachten Sie, dass das Elektrofahrrad und der Akku an dem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt werden müssen und das Aufladen des Akkus an Bord nicht gestattet ist.
Kann ich einen Elektroroller mit auf die Reise nehmen?
Sie können Ihren Elektroroller gerne mit an Bord nehmen. Allerdings ist das Aufladen der Batterie an Bord leider nicht gestattet. Batterien oder Elektroroller mit integrierter Batterie müssen an einem dafür vorgesehenen Ort gelagert werden. Elektroroller ohne Batterie können in Ihrer Kabine aufbewahrt werden.
Kann ich ein Auto mitnehmen?
Die Mitnahme von Autos ist ausschließlich auf der kompletten Route Kirkenes-Bergen oder Bergen-Kirkenes möglich. An anderen Häfen bieten wir keine Autoverladung an. Ihr Fahrzeug darf die folgenden Maße nicht überschreiten: 5,2 m lang, 2,25 m breit und 2,1 m hoch. Für die Auto-Mitnahme ist eine vorherige Reservierung notwendig. Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge sind an Bord nicht zugelassen.
Darf ich Waffen für die Jagt mit an Bord nehmen?
Ja, aber diese Waffen müssen beim Check-in abgegeben und werden von der Crew sicher aufbewahrt.
Ist es erlaubt Alkohol mitzubringen?
Nein. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit aller Passagiere ist das Mitbringen von Alkohol oder Drogen an Bord nicht gestattet.
Darf man mit einem Hund oder anderen Haustieren reisen?
Tiere an Bord sind nicht erlaubt, mit folgenden Ausnahmen:
Blinden- und Begleithunde, die speziell für Aufgaben für blinde oder stark sehbehinderte Menschen, oder für Menschen mit körperlichen Behinderungen ausgebildet sind. Diese Hunde sind in den öffentlichen Bereichen an Bord willkommen, mit Ausnahme der Restaurants. Wenn der Gast in einer Kabine reist, sind speziell haustierfreundliche Kabinen ohne Teppich verfügbar.
Reisende mit einem Blinden-/Begleithund müssen einen Nachweis mitbringen, dass das Tier als Blinden- oder Begleithund zugelassen ist.
Auf kurzen Hafen-zu-Hafen-Strecken unter 24 Stunden dürfen kleine Hunde oder Katzen mitgenommen werden. Reisende müssen einen eigenen Käfig für das Tier mitbringen, in dem es während der gesamten Reise verbleiben muss. Das Tier wird während der gesamten Überfahrt auf dem Autodeck untergebracht und darf nicht in Gemeinschaftsräume oder Kabinen gebracht werden. Die Verantwortung für die Betreuung des Tieres liegt beim Reisenden. Kontrollen des Tieres sind mit der Rezeption abzustimmen.
Havila Voyages lehnt jede Verantwortung im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren ab.Entsprechende Versicherungen müssen vollständig durch den Halter des Tieres gedeckt sein. Verursacht ein Blindenhund/Diensthund an Bord des Schiffes einen Schaden oder bedroht/verletzt dieser Passagiere oder die Schiffsbesatzung, gehen alle Kosten in diesem Zusammenhang zu Lasten des Tierhalters.